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THE
SILENCE AUFKLÄRUNG, GERECHTIGKEIT, ENTSCHÄDIGUNG !Kommt zum Prozess! Wie
ist es
möglich, dass ein Mensch in einer Gefängniszelle im
sogenannten
„Sicherheitsgewahrsam“ verbrennt und die Todesumstände seit bald 2
Jahren
ungeklärt bleiben? Die offenen Fragen zu dem Todesfall Oury
Jallohs
sind
zahlreich und erschreckend. Umso
unfassbarer
ist die bislang fehlende Aufklärung von Seiten der
Staatsanwaltschaft
und die
Behinderungen durch das Landgericht Dessau. Am
7.1. 2005
wurde Oury Jalloh von der Dessauer Polizei in „Schutzhaft“ genommen, wo
er in
einer Gewahrsamszelle an Händen und Füßen an Wand und
Boden „fixiert“
qualvoll
verbrannte. Am
6.5.2005 hat die Staatsanwaltschaft Dessau gegen 2 Polizeibeamte
Anklage
erhoben, wegen Körperverletzung mit Todesfolge gegen den einen und
fahrlässiger
Tötung gegen den anderen. Nach fast 2 Jahren seit dem Tod Oury Jallohs
und über eineinhalb Jahre nach der Anklage durch die
Staatsanwaltschaft wird durch Beschluss des Landgerichts Dessau nun die
Anklage gegen die Polizisten zugelassen.
Das Verfahren wird vor dem Landgericht Dessau -
Schwurgericht - stattfinden. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt: Di. 27.3.2007-Fr. 30.3.2007 Es
bedarf JETZT eines entschiedenen öffentlichen Drucks, damit der
Prozess mit der notwendigen kritischen
Genauigkeit,Transparenz
und Konsequenz durchgeführt wird. Aufruf
>> Der Prozess wird von
einer internationalen Prozessbeobachtungsgruppe begleitet. |
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in Gedenken an Oury Jalloh c/o ARI Colbestrasse 19 10247 Berlin Kontakt |
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