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in remembrance of oury jalloh



       
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»Wir erwarten Aufklärung im Fall Oury Jalloh«

Vor zwei Jahren starb Flüchtling in Dessauer Polizeizelle. Verhandlung gegen Beamten vermutlich im März. Ein Gespräch mit Ulrich von Klinggräff

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Rechtsanwalt Ulrich von Klinggräff nimmt als Nebenklagevertreter gemeinsam mit Regina Götz die Rechte der Eltern Oury Jallohs wahr

Am Sonntag jährt sich der Todestag Oury Jallohs zum zweiten Mal. Der Flüchtling aus Sierrra Leone verbrannte am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle. Gibt es Hoffnung, daß die Umstände seines Todes noch aufgeklärt werden?

Ja, und zwar eine stärkere als zuvor. Nach beinahe zwei Jahren ist endlich die Anklageschrift vom Landgericht Dessau zugelassen worden. Das heißt, es wird zu einer Hauptverhandlung kommen. Angeklagt ist der Dienststellenleiter der Polizeiwache in Dessau. Wir erwarten also durchaus eine weitergehende Aufklärung.

Was wird dem Polizeibeamten konkret vorgeworfen?

Juristisch lautet der Vorwurf »Körperverletzung im Amt mit Todesfolge durch Unterlassen«. Das heißt, dem Beamten wird vorgeworfen, mit extremer Verspätung gehandelt zu haben. In dem Raum des Dienstgruppenleiters waren Brandmelder installiert, die durch die Brandentwicklung in der Zelle, in der sich Oury Jalloh befunden hat, auch ausgelöst worden sind. Es kam hier zu einer extrem verspäteten Reaktion des Dienstgruppenleiters, und es hat lange gedauert, bis er sich bequemt hat, in den Gewahrsamsbereich hinunterzugehen.

Nach dem Tod Jallohs wurde behauptet, er habe sich selbst angezündet. Diese Version kann mit der Anklage gegen den Dienstgruppenleiter aufrechterhalten werden – oder ist sie zurückgenommen worden?

Die Anklage geht von der Hypothese aus, daß Oury Jalloh im Besitz eines Feuerzeuges war und dadurch in der Lage gewesen sein soll, sich in der Gewahrsamszelle selbst anzuzünden. Wichtig ist mir, daß es sich um eine Hypothese handelt, denn es sind auch ganz andere Abläufe denkbar. Ich halte diese Annahme für relativ unwahrscheinlich, weil daran eine Kette von Ungereimtheiten hängt. Zum einen ist Oury Jalloh sehr intensiv durchsucht worden, und es ist zweifelhaft, daß dabei ein Feuerzeug übersehen wurde. Zweitens war er an allen vier Gliedmaßen gefesselt. Es stellt sich die Frage, wie er das Feuerzeug aus seiner Kleidung hätte herausholen und damit die Matratze aus feuerfestem Material, auf der er lag, hätte anzünden können. Wir sind derzeit allerdings auch nicht in der Lage, eine Gegenhypothese aufzustellen. Deswegen begrüßen wir, daß es jetzt zu einer Hauptverhandlung kommt, um möglicherweise eine weitergehende Aufklärung zu erreichen.

Ist bekannt, wann die Verhandlung eröffnet wird?

Es steht noch nicht hundertprozentig fest. Aber nach meinen Informationen beabsichtigt das Landgericht Dessau, die Hauptverhandlung an vier aufeinanderfolgenden Tagen, vom 27. bis zum 30. März 2007, stattfinden zu lassen.

Wie erklären Sie sich, daß das Verfahren so lange verschleppt werden konnte?

Da bewegt man sich im Bereich von Mutmaßungen. Augenfällig ist, daß es von der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft im Mai 2005 bis zu einer Zulassung der Anklageschrift am 2. Januar 2007 annähernd 20 Monate gedauert hat. Das ist sehr ungewöhnlich. Diese Verzögerung fällt in die Verantwortung des Landgerichts Dessau, das es für notwendig erachtet hat, im sogenannten Zwischenverfahren immer wieder weitere Beweiserhebungen anzuordnen. Nach unserer Auffassung war das nicht erforderlich. Über die Ursachen läßt sich nur spekulieren. Eine naheliegende Vermutung ist es, daß das Landgericht Dessau das Verfahren verschleppt hat, um die Entscheidung zur Zulassung der Anklage zu vermeiden und möglicherweise die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen zu können.

Auch in Dortmund hat es gerade einen Fall gegeben, wo ein Schwarzer von der Polizei erschossen wurde und die Ermittlungen sehr schnell eingestellt wurden. Was kann man tun, um in solchen Fällen das Schweigen zu durchbrechen und Nachforschungen zu erzwingen?

In unserem Fall hoffen wir, daß die Hauptverhandlung von der Öffentlichkeit sehr aufmerksam beobachtet und begleitet wird. Eine solche Aufmerksamkeit hilft, daß derartige Fälle nicht mit dem Mantel des Schweigens verhüllt werden können. Deshalb ist es notwendig, daß nicht nur Juristen eingreifen, sondern zum Beispiel Flüchtlings- und antirassistische Gruppen. Es ist ausgesprochen selten, daß Polizeibeamte angeklagt werden. Noch seltener ist es, daß es zu Verurteilungen kommt. Daher sehe ich in dem Verfahren im Zusammenhang mit dem Tod von Oury Jalloh eine Chance, daß es in Zukunft häufiger gelingen kann, Polizeigewalt, insbesondere gegen Flüchtlinge, justitiabel zu machen.

Interview: Wera Richter
Sonntag, 7. Januar: Demonstrationen im Gedenken an Oury Jalloh in Berlin (13 Uhr, Hackescher Markt) und Dessau (13 Uhr, Hauptbahnhof)

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