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Dessauer Polizist steht wegen Tod eines Asylbewerbers vor Gericht


Dessau. Rund zwei Jahre nach dem qualvollen Feuertod des afrikanischen Asylbewerbers Oury Jallow in einer Polizeizelle in Dessau muss sich ein Polizist wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht verantworten. Das Landgericht Dessau ließ die Anklage gegen den 46-jährigen Dienstgruppenleiter am Dienstag zur Hauptverhandlung zu. Die Termine für den Prozess sollen nun mit allen Beteiligten abgestimmt werden, wie ein Sprecher mitteilte. Der 21- Jährige aus Sierra Leone war am 7. Januar 2005 in einer Gewahrsamszelle im Polizeirevier qualvoll verbrannt. Trotz Fesselung soll er die Flammen selbst entfacht haben, indem er mit einem Feuerzeug eine Matratze in Brand setzte. Der angeklagte Polizist soll den daraufhin angesprungenen Rauchmelder ignoriert haben.

Der Todesfall im Polizeirevier hatte vor zwei Jahren bundesweit Schlagzeilen gemacht. Der Asylbewerber war in Gewahrsam, weil er in alkoholisiertem Zustand Frauen belästigt und Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet haben soll. In der Zelle wurde er auf einer Matratze an Händen und Beinen gefesselt. Dennoch soll er den Ermittlungen zufolge in der Lage gewesen sein, mit dem Feuerzeug zu zündeln. Gutachter kamen indes zu der Ansicht, dass der Afrikaner noch leben könnte, wenn ihm nach Brandausbruch in der Polizeizelle rechtzeitig geholfen worden wäre.

Die Staatsanwaltschaft Dessau will in dem Fall auch einen anderen Polizeibeamten anklagen, der bei der Durchsuchung des Afrikaners vor dessen Verbringung in die Zelle ein Feuerzeug übersehen haben soll. Das Landgericht lehnte jedoch im November die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen fahrlässiger Tötung ab. Die zuständige Strafkammer sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Über den Einspruch von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gegen die Entscheidung muss jetzt das Oberlandesgericht Naumburg befinden.

Für Kritik diverser Verbände hatte nach dem Tod des Afrikaners nicht nur das Verhalten der Polizei, sondern auch die lange Dauer der Ermittlungen gesorgt. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Mai 2005 gegen die beiden Polizisten, die damals Dienst hatten, Anklage erhoben. Das Gericht hatte diese jedoch zunächst nicht zugelassen und Nachermittlungen - etwa ein weiteres Gutachten - angeordnet.

Eine militante linksextremistische Gruppe hatte vor wenigen Tagen zwei Anschläge in Zusammenhang mit dem Tod Oury Jallows verübt. Auf das Haus eines für die Polizei Dessau tätigen Arztes hatte es einen Brandanschlag, auf das Haus eines leitenden Polizisten einen Farbanschlag gegeben. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen die noch unbekannten Tatverdächtigen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung.

dpa







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