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Prozess wegen Tod eines Asylbewerbers in Dessauer Polizeigewahrsam

Polizeibeamter muss vor Gericht


Polizeibeamter muss vor Gericht
Polizeibeamter muss vor Gericht ©ddp

(PR-inside.com 02.01.2007 15:05:43) - Im Fall des bei einem Brand im Polizeigewahrsam in Dessau
gestorbenen Asylbewerbers Oury Jallow aus Sierra Leone muss sich
demnächst ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten. Dem
46-jährigen Dienstgruppenleiter werde Körperverletzung mit
Todesfolge vorgeworfen, teilte das Landgericht Dessau am Dienstag
mit.

Dessau (ddp-lsa). Im Fall des bei einem Brand im Polizeigewahrsam in Dessau gestorbenen Asylbewerbers Oury Jallow aus Sierra Leone muss sich demnächst ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten. Dem 46-jährigen Dienstgruppenleiter werde Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, teilte das Landgericht Dessau am Dienstag mit. In den nächstenTagen sollen mit den Prozessbeteiligten die Verhandlungstermine abgestimmt werden.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen weiteren Polizisten, der die Kleidung des späteren Opfers durchsucht und dabei ein Feuerzeug übersehen haben soll, hatte das Gericht wegen mangelnden hinreichenden Tatverdachts abgelehnt.
Der 21 Jahre alte Asylbewerber war am 7. Januar 2005 nach Ausbruch eines Feuers in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers gestorben. Die Polizei stellte den Tod des Afrikaners zunächst als Selbstmord dar. Der an dem Brandtag wegen Belästigung festgenommene Mann hatte die Matratze seiner Zelle angezündet, obwohl er an ausgestreckten Händen und Beinen fest angebunden war. Eine Rekonstruktion der Fesselung ergab, dass der 21-jährige für das Entzünden jedoch genügend Bewegungsfreiheit hatte.
(ddp) © ddp
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