Prozess wegen Tod eines Asylbewerbers in Dessauer
Polizeigewahrsam
Polizeibeamter
muss vor Gericht
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Polizeibeamter muss vor Gericht ©ddp
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(PR-inside.com 02.01.2007 15:05:43) - Im Fall
des bei einem Brand im Polizeigewahrsam in Dessau
gestorbenen Asylbewerbers Oury Jallow aus Sierra Leone muss sich
demnächst ein Polizeibeamter vor Gericht verantworten. Dem
46-jährigen Dienstgruppenleiter werde Körperverletzung mit
Todesfolge vorgeworfen, teilte das Landgericht Dessau am Dienstag
mit.
Dessau (ddp-lsa). Im Fall des bei einem Brand im
Polizeigewahrsam in Dessau gestorbenen Asylbewerbers Oury Jallow aus
Sierra Leone muss sich demnächst ein Polizeibeamter vor Gericht
verantworten. Dem 46-jährigen Dienstgruppenleiter werde
Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, teilte das
Landgericht
Dessau am Dienstag mit. In den nächstenTagen sollen mit den
Prozessbeteiligten die Verhandlungstermine abgestimmt werden.
Die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen einen weiteren Polizisten,
der
die Kleidung des späteren Opfers durchsucht und dabei ein
Feuerzeug
übersehen haben soll, hatte das Gericht wegen mangelnden
hinreichenden
Tatverdachts abgelehnt.
Der 21 Jahre alte Asylbewerber war am 7. Januar 2005 nach Ausbruch
eines Feuers in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers gestorben. Die
Polizei stellte den Tod des Afrikaners zunächst als Selbstmord
dar. Der
an dem Brandtag wegen Belästigung festgenommene Mann hatte die
Matratze
seiner Zelle angezündet, obwohl er an ausgestreckten Händen
und Beinen
fest angebunden war. Eine Rekonstruktion der Fesselung ergab, dass der
21-jährige für das Entzünden jedoch genügend
Bewegungsfreiheit hatte.
(ddp) © ddp